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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen und Softwareentwicklung

Gattung
Rechtstextangegeben
Fassung
August 2026angegeben
Stand
August 2026angegeben
Geltung
in Kraft, B2Bangegeben
Umfang
gemessen ✓
Siegel
gemessen ✓

§1 · Geltungsbereich

Für alle Geschäftsbeziehungen der EXTRA Group GmbH mit ihren Auftraggebern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die EXTRA Group GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

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§2 · Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung und Beratungsleistungen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Die EXTRA Group GmbH erbringt ihre Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Softwareentwicklung.

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§3 · Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem unterzeichneten Vertrag. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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§4 · Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

• Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen

• Einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen

• Prüfungs- und Freigabepflichten unverzüglich wahrzunehmen

• Die ordnungsgemäße Datensicherung seiner Systeme und Daten sicherzustellen

Verzögerungen durch nicht rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen die EXTRA Group GmbH zur entsprechenden Anpassung von Terminen und Fristen.

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§5 · Vergütung und Zahlungsbedingungen

Vergütung, Kostenarten, Sätze und Zahlungsplan ergeben sich aus dem jeweiligen Projektvertrag. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

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§6 · Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen.

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe konkreter Mängel widerspricht.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

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§7 · Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Bei berechtigten Mängelansprüchen steht der EXTRA Group GmbH zunächst das Recht zur Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehler, die durch unsachgemäße Bedienung, Eingriffe Dritter oder veränderte Betriebsbedingungen verursacht wurden.

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§8 · Haftung

Die EXTRA Group GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die EXTRA Group GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist — außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit — ausgeschlossen.

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§9 · Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.

Die EXTRA Group GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.

Auf Wunsch des Auftraggebers wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

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§10 · Nutzungs- und Schutzrechte

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das nicht-ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der erstellten Software und Materialien für eigene Geschäftszwecke.

Quellcode wird nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Die EXTRA Group GmbH behält das Recht, allgemeine Konzepte, Techniken und Erfahrungen aus der Zusammenarbeit weiterzuverwenden, sofern keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.

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§11 · Vertragsdauer und Kündigung

Projektverträge enden mit Abnahme und vollständiger Bezahlung.

Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

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§12 · Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Landshut, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

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Ende · Weitere Angaben zu diesem Dokument

Stand: August 2026 · EXTRA Group GmbH, Landshut

Fragen zu unseren AGB?

service@extra-group.com
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Kolophon

Dokument
Allgemeine Geschäftsbedingungen · Rechtstext der EXTRA Group GmbH
Umfang
Dokumentsiegel
Rezept
SHA-256 über den sichtbaren Text aller Abschnitte, mit Zeilenumbruch verbunden. Kanonform: NFC, Knoten mit data-nohash entfernt, jede Folge von Leerraum zu einem Leerzeichen, getrimmt, UTF-8. Angezeigt werden die ersten zwölf Hexzeichen.
Zitiervorschlag